AGVE 2003, S. 310 f.], der Störer im Fall einer Immissionsklage der Nachbarn [AGVE 2003, S. 310 f.] oder der Gesuchsteller um Mitbenutzung einer Erschliessungsanlage gemäss § 38 Abs. 1 BauG im Beschwerdeverfahren des belasteten Grundeigentümers [VGE III/72 vom 21.7.2005, S. 5]). Im Vordergrund steht, die Gefahr eines späteren widersprüchlichen Entscheids zu vermeiden.