die Beiladung dient damit der Rechtssicherheit durch Ausdehnung der Rechtskraft sowie der Prozessökonomie und verhindert sich widersprechende Urteile. Die wenigen echten Fälle von Beiladungen lassen sich in folgende Fallkategorien zusammenfassen: Dritte sind beizuladen, – wenn eine Regresssituation nachgewiesen ist, das heisst wenn der Antragsteller nachweist, dass er gegen den beizuladenden Dritten wahrscheinlich Regress nehmen kann. –4–