Die Ortsbürgergemeinde sei in näherer Zukunft auf die Abbauentschädigung nicht angewiesen, gleich wie in den vorhergehenden Jahren. Die Zustimmung des Gemeinderats zu den geplanten Probebohrungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zeige, dass der Gemeinderat – im Gegensatz zu den anderen Gemeinderäten der für Probebohrungen vorgesehenen Standortgemeinden – in Vertretung der Ortsbürgergemeinde an der Standortevaluation konstruktiv mitwirke. Der Gemeinderat habe die übrigen Organe der Ortsbürgergemeinde stets über seine Entscheidungen und Überlegungen orientiert.