11. Beiladung Ortsbürgergemeinde a) Mit Gesuch vom 19. Juni 2006 beantragte die Beschwerdeführerin, die Ortsbürgergemeinde Thalheim von Amtes wegen beizuladen. Ferner beantragte sie sinngemäss, den Gemeinderat Thalheim anzuweisen, die Beiladung an der Ortsbürgergemeindeversammlung zu traktandieren, damit die Ortsbürgergemeinde entscheiden kann, ob sie sich aktiv am Verfahren beteiligen will oder nicht und einen vom Gemeinderat unabhängigen Vertreter bestellen kann. Eventualiter sei der Ortsbürgergemeinde von Amtes wegen ein Rechtsvertreter zu bestellen.