Die Ortsbürgergemeinde Thalheim ist Grundeigentümerin der Parzelle 281 im Gebiet «Hard». 1971 schloss sie mit der J. AG einen Dienstbarkeitsvertrag, der diese berechtigt, auf der Parzelle Material abzubauen. In der neuen Nutzungsplanung Kulturland wies die Einwohnergemeinde die Parzelle 281 besonderen Schutzzonen zu. Gegen diese Zonenzuweisung erhob die J. AG Beschwerde beim Regierungsrat. Dabei beantragte sie erfolglos, dass die Ortsbürgergemeinde zum Verfahren beizuladen sei. Aus den Erwägungen