Die Einstellhalle für Personenwagen wird zum Teil unter der Anbaute, zum anderen Teil unter dem Gartengelände realisiert. Dass diese Einstellhalle auch den Wohnungen der Altbaute dienen wird, kann für die Frage Mehrfamilienhaus ja oder nein auch nichts beitragen, wird doch nicht verlangt, dass die Pflichtparkplätze innerhalb der Gebäudehülle erstellt werden. Namentlich bei Arealüberbauungen sind die Pflichtparkplätze vielfach in unterirdischen Einstellhallen angeordnet, die als selbständige Baute realisiert werden.