Der Umstand, dass zwei Waschküchen im Untergeschoss (= Vollgeschoss) der Altbaute vorgesehen sind, von denen eine auch den beiden Wohnungen im Anbau zur Verfügung gestellt wird, kann auch nicht entscheidend sein, da im modernen Wohnungsbau selbständige Waschküchen ausserhalb der Wohnungen nicht mehr zwingend sind, können doch moderne Waschautomaten und Tumbler auch innerhalb der Wohnungen untergebracht werden.