43 Abs. 3 BauV-BE)." (Aldo Zaugg, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern vom 9. Juni 1985, Bern 1987, N 2 zu Art. 15). - "Ein Mehrfamilienhaus ist danach ein Wohnhaus für mindestens drei Familien, das weiter geht als eine in Reihen gestaltete Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern. (...) Ein wesentliches Merkmal liegt in der Anordnung der Wohnungen, der Zusammenfassung von Nebenräumen (Keller, Waschküchen, Einstellräume usw.)." (Erich Zimmerlin, Kommentar zu Bauordnung der Stadt Aarau, Aarau 1960, N 1 zu § 30 aBauG). - "Eine Zusammenfassung der Nebenräume ist für das Mehrfamilienhaus charakteristisch.