Aus den Erwägungen "Innerhalb der Wohnzone W3 sind Mehrfamilienhäuser zugelassen. Obwohl die Gemeindebauordnung (GBO) E. den Begriff "Mehrfamilienhaus" in zahlreichen Bestimmungen verwendet (vgl. die §§ 34 Abs. 2, 61 Abs. 2, 62 Abs. 1, 64 Abs. 2 und 88 Abs. 1), enthält sie keine Definition des "Mehrfamilienhauses". Gleiches gilt für das bis zum 31. März 1994 in Rechtskraft gestandene Baugesetz des Kantons Aargau vom 2. Februar 1971 (aBauG); es erwähnte in § 168 Abs. 1 und 3 wohl den Begriff des "Mehrfamilienhaus", verzichtete jedoch auf eine diesbezügliche Definition.