Begriff des Mehrfamilienhauses (§ 20 Abs. 4 ABauV) Frage, ob eine Altbaute mit 3 Wohnungen und einem neuen Anbau mit 2 Wohnungen, die einen gemeinsamen Zugang über einen neuen offenen Treppenaufgang haben, als Mehrfamilienhaus im Sinne von § 20 Abs. 4 ABauV) zu qualifizieren sei.