… Die Signalisierung als Begegnungszone ersetzt das Fahrverbot allerdings nicht unbedingt. Häufig ist ein Fahrverbot das Ergebnis eines längeren Aushandlungs-Prozesses und hat beispielsweise den Zweck, das Umfahren eines 'lästigen' Lichtsignals zu verhindern (Schleichverkehr, z.B. in Bern beim Sulgenbachweg)."