siehe auch Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, Fachbroschüre Begegnungszonen, 2013, S. 6). – Gemäss Gutachten (S. 5) beträgt für die J.-strasse der Wert V50 % 24 km/h und der Wert V85 % 26 km/h, und für die W.-strasse betragen die Werte 24 km/h (V50 %) und 31 km/h (V85 %). Diese Werte liegen allesamt über dem Zielwert von 20 km/h. Die Voraussetzungen für die Einführung einer Begegnungszone sind somit grundsätzlich erfüllt.