" Die Sichtweiten an der J.-, R.- und W.-strasse sowie B.-weg sind bei Tempo 50 ungenügend. Damit entstehen durch von Grundstücken ausfahrenden Fahrzeugen Gefahrensituationen für alle Verkehrsteilnehmer.  Die Sichtweite in der Kurve B.-weg/W.-strasse ist bei Tempo 50 ungenügend. Damit entstehen durch von Grundstücken ausfahrenden Fahrzeugen Gefahrensituationen für alle Verkehrsteilnehmer.  Die W.- und die J.-strasse sind wichtige Radverbindungen aus südlicher Richtung zu sämtlichen Schul- und Sportanlagen der Z. und dem Industrie- und Gewerbegebiet an der U.-strasse."