Begegnungszone (Tempo-20-Zone) – Geeignetheit von Tempo-20-Zonen in Wohnquartieren mit verkehrsarmen Strassen; Nutzung der Strassen durch Kinder für Spiel und Sport (Erw. 2.1) – Die Gemeinde verfügen in der Handhabung der Zonierung von Geschwindigkeitsherabsetzungen über eine grosse Freiheit. (Erw. 2.2) – Inhalt des erforderlichen Gutachtens (Erw. 2.3 und 3) – Kombination von Begegnungszonen mit einem Fahrverbot in Ausnahmefällen (Erw. 5) Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 9. Februar 2018 (BVURA.17.191) Aus den Erwägungen 2. Begegnungszone 2.1