Die Ökonomiegebäude auf der Parzelle Nr. 127 dienten ursprünglich der landwirtschaftlichen Nutzung; seit 1993 werden sie - mit einer entsprechenden Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 RPG - zu Lagerzwecken gebraucht. Daraus folgt, dass ihnen bei der Beurteilung, ob eine weitgehende Überbau-ung besteht, keine erhebliche Bedeutung zuzumessen ist. Dasselbe gilt für die Abschnitte des Matten- und des Lenzburgerwegs entlang der Parzelle Nr. 127. Die beiden Wege dienen in diesem Bereich nicht der Erschliessung von Bauten des allgemeinen Siedlungsbaus; entsprechend sind sie selber ebenfalls nicht als Teile der Siedlung zu betrachten. [...]