Erschliessung gegeben sind. Nach der Systematik des Gewässerschutzgesetzes ist für die Beurteilung der Art der Abwasserbeseitigung zunächst zu prüfen, ob das Bauvorhaben innerhalb oder ausserhalb des Bereiches der öffentlichen Kanalisation liegt. Der Bereich öffentlicher Kanalisation umfasst Bauzonen, weitere Gebiete, sobald für sie eine Kanalisation erstellt worden ist, und zusätzlich Gebiete, in welchen der Anschluss an die Kanalisation zweckmässig und zumutbar ist (Art. 11 und 17 GSchG).