Baubewilligungsverfahren Baubewilligung, vereinfachtes Verfahren: Es handelt sich um Bauvorhaben, die aufgrund ihrer Art, Grösse, Zweckbestimmung und Immissionsträchtigkeit generell kaum geeignet erscheinen, sich negativ auf das benachbarte Grundeigentum auszuwirken und die Interessen Dritter zu verletzen; es können von ihnen höchstens direkte Anstösser betroffen sein. Sachverhalt Zu beurteilen war, ob ein Baugesuch für ein Gartengerätehäuschen (Grundfläche innen 2.0 x 2.5 m) im vereinfachten Verfahren (§ 61 BauG) bewilligt werden kann.