Die Beschwerdegegner 1 nehmen Bezug auf die Entscheide des Verwaltungsgerichts (VGE) III/116 und 115 vom 8. November 2005 (WBE.2004.348 und WBE.2004.347; ersterer teilweise publiziert in AGVE 2006, S. 178 ff.). Danach sei es unzulässig, die Privatgärten von Wohnparzellen in der Bauzone entlang der Zonengrenze zur Landwirtschaftszone in letztere hinein auszudehnen. Im damaligen Fall hätten zwei Eigentümer von Parzellen in der Bauzone angrenzendes Landwirtschaftsland gepachtet und ihre Privatgärten in die Landwirtschaftszone ausgedehnt. Dabei sei auf der einen Landfläche Rasen angesät und Sträucher sowie Obstbäume angepflanzt worden.