Baubewilligungspflicht – Eine lärmige Anlage, wie namentlich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, ist baubewilligungspflichtig, auch wenn die Anlage nur geringe Dimensionen aufweist. Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 11. Juli 2012 (BVURA.12.185) Aus den Erwägungen