Zudem werden im Schrank bloss Geräte aufbewahrt: Der Geräteschrank und die Truhe sind aufgrund ihrer Zweckbestimmung mit keinen Immissionen verbunden und wirken sich daher weder lärm- noch geruchsmässig auf die Nachbarn aus. Mit ihrer relativ bescheidenen Grösse bewegen sich der Geräteschrank und die Truhe im Rahmen, in welchem bauliche Vorkehren in der Bauzone zugelassen sind, ohne dass hierfür eine Baubewilligung eingeholt werden muss.