Interessen der genannten Art vermögen der Schrank und die Truhe wohl bereits aufgrund ihrer geringen Grundfläche und ihrer Höhe von 1.94 m beziehungsweise von 65 cm nicht in einem derartigen Mass zu berühren, dass eine vorgängige Kontrolle als unabdingbar erscheint. Dazu kommt, dass der Schrank und die Truhe unmittelbar an der Hausfassade aufgestellt wurden, wo sie weiter nicht auffallen. Zudem werden im Schrank bloss Geräte aufbewahrt: Der Geräteschrank und die Truhe sind aufgrund ihrer Zweckbestimmung mit keinen Immissionen verbunden und wirken sich daher weder lärm- noch geruchsmässig auf die Nachbarn aus.