Baubewilligungspflicht bei Gartencheminées Es ist nicht Sinn der Baubewilligungspflicht, jedes noch so kleine und geringfügige bauliche Vorhaben, das auf irgendeine materielle Vorschrift des öffentlichen Rechts Bezug nimmt, von einer Baubewilligung abhängig zu machen. (z.B. Gartencheminées) Sachverhalt kein