"1. Baugesuchsgebühren (...) Der Gemeinderat legt die Gebühr unter Berücksichtigung des Prüfungsaufwandes und der Bausumme fest. Dabei gelten folgende Ansätze als Richtlinien: a) (...) b) für bewilligte Baugesuche: - 2,5 %o der geschätzten Bausumme, mindestens aber Fr. 100.--; - (...) 2. Zusätzliche Mehraufwendungen Mehraufwendungen infolge mangelhafter Baugesuche, besonders aufwendige Prüfungen, spezieller Beaufsichtigungen, Messungen und Kontrollen oder Nichtbeachtung von Vorschriften sind nach Aufwand zu ersetzen. 3. Publikation, Kontrollen 3.1. Die Kosten für die Publikation des Baugesuches und für Gutachten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. (...)"