bb) Baubewilligungsbehörde ist im Kanton Aargau der Gemeinderat. Die Gemeinden können dem Gemeinderat jedoch Hilfsorgane beigeben, die vor allem bei der Ermittlung und Prüfung der Bauvorhaben mitzuwirken haben. Diese Organe haben grundsätzlich keine eigene Entscheidungskompetenz, sondern nur die Aufgabe der Vorbereitung, Prüfung und Begutachtung zuhanden des allein entscheidenden Gemeinderates. Ob und welche Hilfsorgane einzusetzen sind, hängt von den Bedürfnissen der einzelnen Gemeinden ab. Als Hilfspersonen können Baukommissionen oder Fachleute als Berater des Gemeinderates eingesetzt werden. In grösseren Gemeinden werden Bauverwaltungen eingesetzt.