Die Brandschutzbeurteilung kann wohl durch den Kaminfegermeister erfolgen. Es handelt sich dabei aber nicht um die übliche Kaminfegerarbeit, wie Reinigung der Feuerungsanlagen etc. Vielmehr sind dafür die Richtlinien anerkannter Fachverbände zu beachten (vgl. Aufzählung im Anhang zur Brandschutzverordnung). Demzufolge kann für die Abklärungen eines Brandschutzexperten auch nicht der Stundenansatz von Fr. 80.-- eines Kaminfegermeisters massgebend sein. Ein Stundenansatz von Fr. 115.-- liegt an der oberen Grenze, jedoch noch im Rahmen." Entscheid des Baudepartements vom 18.02.1994 in Sachen H.B.