6.1. Am 1. Januar 1992 sind das Brandschutzgesetz vom 21. Februar 1989 sowie die Brandschutzverordnung vom 7. Januar 1991 in Kraft getreten. Laut Übergangsbestimmung sind die neuen Schutzvorschriften auf alle Brandschutzgesuche anwendbar, die bei Inkrafttreten des neuen Rechts hängig sind oder nachher eingereicht werden. Die bei Inkrafttreten des neuen Rechts hängigen Gesuche werden im bisherigen Verfahren abgewickelt (§ 15 Brandschutzverordnung). Das vorliegende Baugesuch war Anfang 1992 hängig; und demzufolge sind die neuen Vorschriften anwendbar.