Die Kosten für Gutachten, spez. Beaufsichtigungen, Messungen und Kontrollen (z.B. Prüfung Zivilschutz) sind durch den Verursacher zu ersetzen." (...) 6. Die Beschwerdeführerin beantragt, die Kosten in der Höhe von Fr. 517.50 für die Brandschutzbeurteilung seien zu reduzieren. In ihrer Begründung führt sie an, der Stundenansatz von Fr. 115.-- für den Brandschutzexperten sei zu hoch. In anderen Gemeinden sei der Kaminfeger mit einem Stundenansatz von Fr. 80.-- zuständig.