Die Vorinstanzen hielten dazu fest, die Besucher hätten ihre Autos in der Vergangenheit entlang der Kantonsstrassen sowie der Dorfstrassen in Hinterdorf abgestellt. Es habe sich dabei um ein geordnetes Parkieren gehandelt, das weder zur Reklamationen noch zu Durchfahrtsproblemen geführt habe. Trotz Verlegung des Festplatzes sei davon auszugehen, dass sich daran nichts ändere.