8. Nach der Ansicht des Beschwerdeführers ist davon auszugehen, dass die zahlreichen auswärtigen Besucher des Fischessens ihre Fahrzeuge auf der Strasse parkierten. Ein Parkierungskonzept sei deshalb unumgänglich. Das Parkieren auf Hauptstrassen innerorts sei jedoch verboten, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht genügend Raum bleibe. Die durch Mumpf führende Hauptstrasse sei nicht derart breit, dass auf den Seiten noch Personenwagen parkiert werden könnten.