Grundsätzlich handle es sich beim Fischessen Mumpf um einen überschaubaren und sicherheits- sowie verkehrsmässig unproblematischen Anlass, weshalb aus polizeilicher Sicht nichts gegen die Verlegung des Festplatzes spreche. Nachdem das Fischessen bis anhin zu keinen Sicherheitsproblemen geführt hat und das Verlegen des Festplatzes weder Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen noch die Parkierung haben wird, stehen die Anliegen, die mit den Strassenabstandsvorschriften verfolgt werden, der Unterschreitung des Strassenabstands nicht entgegen. Wegen der beschränkten Aufstelldauer des Zeltes kann zudem von ausserordentlichen Verhältnissen ausgegangen werden, die eine Ausnahme erlauben.