AGVE] 1997, S. 332). Die Anwendung der auf längerfristige Bauten und Veränderungen ausgerichteten Vorschriften erschiene im konkreten Fall als zu hart, weshalb mit der Vorinstanz auf ausserordentliche Verhältnisse geschlossen werden darf. 7. 7.1 Da die Strassenabstandsvorschriften einen anderen Zweck verfolgen als diejenigen, die der Schutz der Landschaft und der Gewässer dienen, bleibt zu erörtern, ob die Unterschreitung des Strassenabstandes ausnahmsweise bewilligt werden kann. Der Beschwerdeführer deutet an, dass das Bauvorhaben die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen könnte, indem es die freie Zufahrt für Feuerwehr und Sanität behindere.