Die mit dem Bauvorhaben und dem Fischessen verbundenen Auswirkungen sind vergleichbar mit anderen Freizeitaktivitäten, die im Bereich von Gewässern ebenfalls toleriert werden, sofern sie mit den Zielen vereinbar sind, die dem Schutz der Gewässer und Landschaft dienen. Zu denken ist etwa an Sportveranstaltungen wie Naturläufe, die mitunter ebenfalls in der Nähe von Gewässern stattfinden (z.B. Hallwiler- see-, Aare- oder Reusslauf), temporäre Einrichtungen erfordern und mit einem gewissen Publikumsaufmarsch verbunden sind. Es sind auch keine privaten Interessen erkennbar, die der Erteilung einer Ausnahmebewilligung entgegen stehen.