In ähnlicher Weise hat das Bundesgericht im Jahr 2004 über eine privatrechtliche Immissionsklage entschieden. Ein "Keltenfest", mit dem den naturverbundenen Kelten gedacht und bei dem mit einem nachgebauten Keltenhaus ein Einblick in deren einfache Lebensweise gewährt werden solle, sei relativ standortgebunden, weil es auf einen Standort ausserhalb des urbanen Raums angewiesen sei (BGE vom 27. April 2004 [5C.14/2004], Erw. 3.1). Hinzu kommt, dass sich der vorliegende Standort aus Gründen des Hochwasserschutzes besser eignet als der bisherige, der im Baugebiet lag.