Negative Standortgebundenheit liegt vor, wenn das geplante Bauvorhaben wegen seiner Immissionen in der Bauzone ausgeschlossen ist oder nicht sinnvoll betrieben werden kann. Positive Standortgebundenheit bedeutet, dass eine Baute aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen oder wegen der Beschaffenheit sowohl im Grundsatz als auch in ihren räumlichen Dimensionen auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen ist. Nicht verlangt wird der Nachweis, dass es sich um den einzigen möglichen Standort handelt, mithin eine absolute Standortgebundenheit besteht. Vielmehr lassen Praxis und Schrifttum eine relative Standortgebundenheit genügen.