raumplanungsrechtliche Erfassung von Bauten und Anlagen im Nichtbaugebiet, Unter besonderer Berücksichtigung von Nutzungsplan und Ausnahmebewilligung und ihrer Abgrenzung, Zürich 1996, S. 95). Mithin ist auch die Frage der Standortgebundenheit unter Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalls zu beantworten. Wo allerdings eine gesetzliche Ausnahmeregelung bei richtiger Auslegung keine Ausnahme zulässt, darf eine solche nicht leichthin aus dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit abgeleitet werden. Sonst bestünde angesichts der präjudiziellen Wirkung eines solchen Entscheides die Gefahr, dass die gesetzliche Ausnahmeregelung ausgehöhlt würde. Soweit also die gesetzliche Ausnahmerege-