Ausnahmebewilligung Eine Ausnahmebewilligung kann für eine einfach konstruierte und nur für eine begrenzte Zeit aufgestellte Baute wesentlich leichter erteilt werden als für eine auf Dauer erstellte Baute. Entscheid des Verwaltungsgerichts (VGE) III/31 vom 12. Mai 2009 (WBE.2007.269) Sachverhalt