Schliesslich verlangt der Beschwerdeführer, der Gemeinderat sei zu verhalten, der nächsten Gemeindeversammlung eine geänderte Fassung von Art. 25 AbfR vorzulegen, welche die Anpassung der Gebühren der Gemeindeversammlung überträgt. Mit dem Reglement hat die Gemeindeversammlung vom 19. Juni 1992 auch eine Tarifordnung beschlossen. Die Anpassung der Gebühren wurde an den Gemeinderat delegiert, der sie so anzusetzen hat, dass die Entsorgungskosten damit finanziert werden können (Art. 25 Abs. 1 AbfR). Seither hat der Gemeinderat die Ansätze vier Mal erhöht, erstmals 1994, dann auf den 1. Januar 1995, 1. August 1995 und nun letztmals auf den 30. November