Für die Überprüfung der Rechtmässigkeit einer Norm - hier der Änderung der Tarifordnung - sieht das VRPG ein besonderes Normenkontrollverfahren vor (§ 68). Danach können Vorschriften verwaltungsrechtlicher Natur in Dekreten und Verordnungen des Kantons und in Erlassen der Gemeinden, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten jederzeit dem Verwaltungsgericht zur Prüfung auf ihre Verfassungs- und Gesetzmässigkeit unterbreitet werden. Praxisgemäss wird auf Aufsichtsbeschwerden nicht eingetreten, wenn andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen.