O., § 20 N 71) wie auch von der Praxis abgelehnt (RRB Nr. 875 vom 30. März 1992). Überdies bestehen bei diesem Vorgehen auch keine Fristenprobleme. In der Praxis dürfte es sich als zweckmässig erweisen, in dieser Situation den Beschwerdeführer auf die rechtliche Situation aufmerksam zu machen und ihn bei unklarer Sach- und Rechtslage um eine entsprechende Erklärung zu bitten.