Der Entscheid, ob mit der Eingabe ein förmliches Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf ergriffen wurde, ist von wesentlicher Bedeutung, vor allem mit Blick auf die Kognition, den Rechtsmittelweg und die Kosten. Die eigenmächtige Uminterpretation der Eingabe durch die Behörden würde im vorliegenden Fall bedeuten, dem Beschwerdeführer ohne dessen Kenntnis und allenfalls gegen seinen Willen in einem förmlichen Rechtsmittelverfahren Parteistellung zuzuweisen, verbunden mit allen Konsequenzen, vor allem dem Kostenrisiko, die eine Parteistellung in einem Rechtsmittelverfahren mit sich bringt. Es ginge zu weit, über den Kopf des Beschwerdeführers hinweg diese Entscheidung zu treffen.