Aufsichtsbeschwerde Frage, ob die Eingabe des Beschwerdeführers, welche ausdrücklich als Aufsichtsbeschwerde bezeichnet wird, als Rechtsverweigerungs-/ Rechtsverzögerungsbeschwerde zu behandeln ist. Sachverhalt Mit einer ausdrücklich als Aufsichtsbeschwerde bezeichneten Eingabe beantragte der Anzeiger, den Stadtrat X. unverzüglich anzuweisen, einen Entscheid mit Rechtsmittelbelehrung zu seinen Baueinstellungsbegehren zu erlassen.