Aufsichtsanzeige – Auf eine Aufsichtsanzeige wird grundsätzlich nicht eingegangen, wenn es vor allem um die Wahrung privater Interessen geht, die im ordentlichen Verfahren hätten geltend gemacht werden können. Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 11. Juli 2012 (BVURA.12.185) Aus den Erwägungen