Dieser feststellende Entscheid ist eine sogenannte positive Verfügung. Aus dieser Differenzierung ergibt sich, dass in solchen Fällen das Resultat des Suspensiveffekts davon abhängt, ob der Private den Bewilligungsvorbehalt anerkennt und um eine Bewilligung nachsucht oder die Bewilligungspflicht als solche bestreitet.