Damit erweist sich die Nutzung des Gasthofs «S.» als Asylunterkunft als nicht bewilligungspflichtig, weshalb die Beschwerde gutzuheissen und der angefochtene Beschluss des Gemeinderats aufzuheben ist. … 5. Entzug der aufschiebenden Wirkung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde 5.1