Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die zukünftige Nutzung des Gasthofs «S.» als Unterkunft für Asylsuchende nicht mit so gewichtigen räumlichen Folgen verbunden ist, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle bestünde. Insbesondere ist die neue Nutzung nicht mit zusätzlichen Auswirkungen auf die Umwelt, die Erschliessung oder den Verkehr verbunden und es findet auch keine massgebliche Nutzungsintensivierung statt, die eine Baubewilligungspflicht auslösen würde. In diesem Zusammenhang ist aber auch mit aller