Diesem Umstand ist aber gegenüberzustellen, dass durch die Einstellung des Restaurant- und Hotelbetriebs sämtliche im Zusammenhang mit dem Restaurantbetrieb entstehenden Auswirkungen auf die Umgebung vollumfänglich wegfallen. Der ersatzlose Wegfall eines ganzen Gastgewerbebetriebs mit den damit verbundenen Lärm- und Geruchsemissionen, den gegenüber einem üblichen Gewerbebetrieb verlängerten Öffnungszeiten und der Frequentierung der Erschliessungsanlagen etc. fällt nun aber in der Gesamtbeurteilung bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Umgebung weitaus schwerer ins Gewicht als die Nutzungsintensivierung durch Mehrbelegung und längerem Aufenthalt der Bewohner.