Bisher umfasste der Hotelbetrieb 16 Zimmer, davon 11 Doppel- und 5 Einzelzimmer, ausmachend 27 Betten. Von diesen 27 Betten war unwidersprochen ein nicht unmassgeblicher Teil bereits in der Vergangenheit als Monatszimmer bzw. in Dauermiete bewohnt (Berufsleute, Personen aus Osteuropa mit einer temporären Arbeitsbewilligung oder Sozialhilfebezüger mit überjähriger Unterbringungsdauer). Bezüglich dieser Zimmer bleibt die Nutzungsart ebenso wie bei den beiden erwähnten Wohnungen unverändert. Dabei ist nach der erwähnten einschlägigen Rechtsprechung irrelevant, dass neu Asylsuchende die Zimmer bewohnen anstelle der bisherigen Nichtasylsuchenden;