… 3.7 Mit Blick auf die oben gemachten Ausführungen ist festzuhalten, dass das Zweifamilienhaus mit der Einrichtung der Asylbewerberunterkunft einer erneuten Wohnnutzung zugeführt wird, was in der Wohnarbeitszone 3 durchaus zulässig ist. Aufgrund des häufigeren Wechsels der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der intensive-