Nach seiner eigenen Argumentation liegt bei der Umnutzung der fraglichen Liegenschaft in eine Unterkunft für Asylsuchende ein Anlass zur Prüfung der genannten Vorschriften vor. Wieso der Gemeinderat dafür ein Baubewilligungsverfahren benötigt, ist nicht ersichtlich. Nach Angaben des Beschwerdeführers … ist die Unterbringungssituation für Asylsuchende im Kanton Aargau sehr angespannt. Aktuell sind die vorhandenen 1'455 Plätze in den kantonalen Unterkünften mit 1'531 Personen belegt. Es besteht somit ein schwerwiegendes öffentliches Interesse an einem möglichst baldigen Bezug der Unterkunft.