Arealüberbauung Das Erfordernis der Unabhängigkeit der beurteilenden Person bezieht sich auf das Verhältnis zwischen dem Gutachter und der Bauherrschaft. Die Auftragserteilung durch die Bauherrschaft ist unzulässig, selbst wenn der Gemeinderat mit der Person des Gutachters einverstanden ist. Sachverhalt kein